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   LG Stuttgart, 28.08.2015 - 8 O 70/15   

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https://dejure.org/2015,32266
LG Stuttgart, 28.08.2015 - 8 O 70/15 (https://dejure.org/2015,32266)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28.08.2015 - 8 O 70/15 (https://dejure.org/2015,32266)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28. August 2015 - 8 O 70/15 (https://dejure.org/2015,32266)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.08.2015 - 8 O 70/15
    Greift der Unternehmer hingegen in das ihm zur Verfügung gestellte Muster durch eine eigene Bearbeitung ein, tritt die Wirkung des § 14 Abs. 1 BGBInfoV - unabhängig vom konkreten Umfang der vorgenommenen Änderungen- nicht ein (BGH NJW 2014, 2022; 2010, 989; NJW-RR 2012, 183; NZG 2012, 427; OLG Stuttgart Urt. v. 14.04.2015- Az.: 6 U 66/14).

    Der Verbraucher kann der Verwendung des Wortes "frühestensl" zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt (BGH NJW 2010, 989 Rn. 13, 15; WM 2011, 86 Rn. 12; 2011, 474 Rn. 14).

  • OLG Stuttgart, 20.11.2006 - 6 U 23/06

    Haftung beim finanzierten Immobilienfondsbeitritt: Zur Haustürsituation beim

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.08.2015 - 8 O 70/15
    Allenfalls dann, wenn die Parteien im Rahmen einer Einigung über eine im Streit stehende ungewisse Rechtslage einen Vergleich mit entsprechender Erledigungsklausel schließen, wäre eine andere Handhabung angezeigt (dazu OLG Stuttgart Urt. v. 20.11.2006 - Az.: 6 U 23/06).

    Keine Einwände gegen die Wirksamkeit eines vergleichsweisen Verzichts hätten bestanden, wenn die Beklagte die Kläger darüber unterrichtet hätte, dass ein Widerrufsrecht in Betracht komme und sie ihnen einen Forderungserlass gegen Verzicht auf dieses Recht angeboten hätte (vgl. insg. auch OLG Stuttgart Urt. v. 20.11.2006 - Az.: 6 U 23/06).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.08.2015 - 8 O 70/15
    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann der Unternehmer regelmäßig schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er den mit dem unbefristeten Widerrufsrecht verbundenen Schwebezustand selbst herbeigeführt hat, indem er eine fehlerhafte Belehrung erteilt hat (BGH NJW 2014, 2646).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.08.2015 - 8 O 70/15
    Diesbezüglich besteht nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat (BGH NJW 2009, 3572, Rz. 29; vgl. zu § 818 Abs. 1 BGB BGHZ 172, 147, 157, Rz. 35 m.w.N.; Servais NJW 2014, 3748, 3750 f.).
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.08.2015 - 8 O 70/15
    Diesbezüglich besteht nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat (BGH NJW 2009, 3572, Rz. 29; vgl. zu § 818 Abs. 1 BGB BGHZ 172, 147, 157, Rz. 35 m.w.N.; Servais NJW 2014, 3748, 3750 f.).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.08.2015 - 8 O 70/15
    Die mit der unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verbundenen Nachteile hat grundsätzlich der Geschäftspartner des Verbrauchers zu tragen (BGH WM 2004, 2491).
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.08.2015 - 8 O 70/15
    Zwar ist eine Verwirkung auch ohne Rücksicht auf die subjektive Kenntnis und Willensrichtung des Berechtigten möglich, wenn der Verpflichtete bei objektiver Beurteilung aus dem Verhalten des Berechtigten schließen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauchte und sich entsprechend darauf einrichten durfte (BGH NJW 2007, 2183; BGHZ 25, 47).
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.08.2015 - 8 O 70/15
    Greift der Unternehmer hingegen in das ihm zur Verfügung gestellte Muster durch eine eigene Bearbeitung ein, tritt die Wirkung des § 14 Abs. 1 BGBInfoV - unabhängig vom konkreten Umfang der vorgenommenen Änderungen- nicht ein (BGH NJW 2014, 2022; 2010, 989; NJW-RR 2012, 183; NZG 2012, 427; OLG Stuttgart Urt. v. 14.04.2015- Az.: 6 U 66/14).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.08.2015 - 8 O 70/15
    Der Verbraucher kann der Verwendung des Wortes "frühestensl" zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt (BGH NJW 2010, 989 Rn. 13, 15; WM 2011, 86 Rn. 12; 2011, 474 Rn. 14).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.08.2015 - 8 O 70/15
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH NJW 2014, 1230 m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10

    Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die

  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 6 U 66/14

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags in einem Altfall: Berufung des

  • OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • BGH, 22.05.1975 - KZR 9/74

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden im Vergleich

  • OLG Stuttgart, 20.05.2014 - 6 U 182/13
  • BGH, 15.10.2012 - AnwZ (Brfg) 45/12

    Zulassung der Berufung in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen: Form und

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